NST-Info-Beitrag Nr. 6.45 / 2026 Mobilität: BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagenverkehr
Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerte Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt. Danach müssen Mietwagen nach Abschluss eines Beförderungsauftrags grundsätzlich unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht bereits ein neuer Auftrag
