NST-Umwelt-Info-Beitrag Nr. 163 / 2024 Energiepreisbremsen- Hinweise zum Ablauf der Frist zur Vorlage einer Endabrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städtetag hat uns über Folgendes informiert: „Die Energiepreisbremsengesetze sehen in § 12 Abs. 3 Satz 1 StromPBG bzw. § 20 Abs. 2 Satz. 1 EWPBG vor, dass Energieversorger gegenüber Letztverbrauchern, die eine vorläufige Selbsterklärung abgegeben haben, bis zum 30.06.2024 eine Endabrechnung über die gewährten
