NST-Info-Beitrag Nr. 2.73 / 2026 AllGO – Änderung – Anpassung der Zeitaufwandssätze
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage der neuen Personalkostensätze im Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums (MF) vom 29. Juli 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 356) war eine Überprüfung der Sätze für die Gebührenbemessung nach Zeitaufwand vorzunehmen. Diese ergab, dass eine Anpassung des § 1 Abs. 4 Satz 5 der Verordnung erforderlich ist.
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