Finanzen und Haushalt

HVB-Schreiben Nr. 1 / 2025 Aufgabenübertragungsmoratorium; Neujustierung der Finanzbeziehung zwischen Bund, Ländern und Kommunen; Schuldenbremse

  Sehr geehrte Damen und Herren,   mit anliegendem Schreiben haben wir uns in obiger Angelegenheit an den Herrn Ministerpräsidenten Weil, Frau Innenministerin Behrens sowie Herrn Finanzminister Heere mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Sobald wir hierauf eine Antwort erhalten, werden wir Sie umgehend informieren.     Mit freundlichen Grüßen   gez. Dr. Jan Arning […]

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NST-Info-Beitrag Nr. 2.1 / 2025 Einkommen- und Umsatzsteueranteil zum Zahltermin 15.01.2025

    Sehr geehrte Damen und Herren,   das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat uns über den Einkommen- und Umsatzsteueranteil zum Zahltermin 15.01.2025 wie folgt informiert:   Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 375.314.125,- Euro   (Veränderung zum Vorjahr + 15,6 %)   Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 66.027.173,- Euro   (Veränderung zum Vorjahr + 7,6 %)    

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NST-Info-Beitrag Nr. 2.129 / 2024 Mitteilungsverordnung (MV) in der ab dem 1.1.2025 gültigen Fassung; Aktualisiertes Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung

    Sehr geehrte Damen und Herren,   mit NST-Info Nr. 2.127/2024 vom 18.12.2024 haben wir Sie über das BMF-Schreiben vom 12.12.2024 informiert, welches Erläuterungen zur Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (Anlage) gibt.   Nunmehr liegt uns ein aktuelles Schreiben nebst Anlage des Niedersächsischen Finanzministeriums vor (Anlagen), welches insbesondere zum elektronischen Mitteilungsverfahren sowie zu

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NST-Info-Beitrag Nr. 2.126 / 2024 Verrechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer mit der Gewerbesteuerumlage; Umstellung des Verfahrens bei der Meldung der Gewerbesteuerumlage

    Sehr geehrte Damen und Herren,   das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat uns über Folgendes informiert:   „Für die Berechnung der Zahlungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz müssen die Gemeinden dem LSN viermal im Jahr ihr Gewerbesteueraufkommen melden. Seit über 10 Jahren erfolgt diese Meldung online mittels einer elektronischen Signierung.   Das Verfahren zur

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NST-Info-Beitrag Nr. 2.127 / 2024 Mitteilungsverordnung

  Sehr geehrte Damen und Herren,   auf der Grundlage des § 93a Abgabenordnung (AO) wird in der Mitteilungsverordnung die Übermittlung von (Kontroll-)Mitteilungen von Behörden an die Finanzbehörden ohne Ersuchen geregelt. Hierzu enthält die Mitteilungsverordnung (MV) konkrete Anweisungen für die mitteilenden Stellen bzw. Aussagen, welche Daten zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfange der Finanzverwaltung

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NST-Info-Beitrag Nr. 2.128 / 2024 Erhebung der Finanzstatistiken nachrichtliche Information

    Sehr geehrte Damen und Herren,   das Landesamt für Statistik Niedersachen (LSN) hat uns wie folgt informiert:   „Mit diesem Schreiben möchte ich Sie nachrichtlich über die bevorstehenden Erhebungen für die jährliche Schuldenstatistik 2024 und die Statistik des öffentlichen Finanzvermögens 2024, informieren. Ich verzichte in diesem Jahr auf den Versand weiterer Unterlagen in

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NST-Info-Beitrag Nr. 2.125 / 2024 Abschlussbericht Bund-Länder-AG zu Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung im Bereich der Finanzhilfen

    Sehr geehrte Damen und Herren,   der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert:   „Anbei finden Sie zu Ihrer Kenntnis den Abschlussbericht der bereits Ende 2020 eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Maßnahmenprogramm für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung im Bereich der Finanzhilfen im Rahmen des gemeinsamen Programms von Bund und Ländern für eine leistungsstarke,

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NST-Info-Beitrag Nr. 2.124 / 204 Durchführung Gemeindefinanzreformgesetz_ Verteilungsbeträge zum Zahltermin 15.12.2024

    Sehr geehrte Damen und Herren,   das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat uns die Aufstellung der Verteilungsbeträge der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer für den Zahltermin 15. Dezember 2024 übersandt, welche wir als Anlage beifügen.   Wir bitten um Kenntnisnahme.     Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage   gez. Claudia Thalmann

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