NST-Info-Beitrag Nr. 2.127 / 2024 Mitteilungsverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Grundlage des § 93a Abgabenordnung (AO) wird in der Mitteilungsverordnung die Übermittlung von (Kontroll-)Mitteilungen von Behörden an die Finanzbehörden ohne Ersuchen geregelt. Hierzu enthält die Mitteilungsverordnung (MV) konkrete Anweisungen für die mitteilenden Stellen bzw. Aussagen, welche Daten zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfange der Finanzverwaltung […]
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