HVB-Schreiben Nr. 380 / 2025 Ausführung des Niedersächsischen Aufnahmegesetzes (NAufnG); hier: Verteilquote und Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern auf die Kommunen
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat in Ausführung des niedersächsischen Aufnahmegesetzes die Erfüllung der Aufnahmeverpflichtungen zum Stichtag 1. Oktober 2025 bekannt gegeben Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend übersende ich Ihnen das Schreiben nebst Anlagen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung zur „Ausführung des Niedersächsischen Aufnahmegesetzes;
