NST-Info-Beitrag Nr. 1.124 /2025 Anfrage zur passiven Rechnungsabgrenzung Friedhofsgebühren
Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Seelze bittet um Erfahrungsaustausch zum Thema Friedhofsgebühren und teilt uns dazu folgendes mit: „Im Zuge der Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) wurde bei der Stadt Seelze zum 01.01.2011 für die Vereinnahmung der Grabnutzungsentgelten die Methode der passiven Rechnungsabgrenzung eingeführt. Nun wird angestrebt, wieder zu
