HVB-Schreiben Nr. 365 / 2026 Umgang mit Katzen, die sich in Lebendfangfalle gefangen haben
Die Geschäftsstelle übersendet den Schriftverkehr mit dem Landwirtschaftsministerium zu Katzen, die sich in Lebendfallen gefangen haben. ML hat per Mail die Rechtsauffassung mitgeteilt, dass von der Jägerschaft Katzen, die erkennbar Hauskatzen sind, bei den Fundbehörden abgeliefert werden sollen. Erkennbar verwilderte Katzen können unverzüglich am Fangort wieder freigelassen werden. Sehr geehrte
