NST-Info-Beitrag Nr. 2.57 /2024 Änderung § 5 NVersRücklG; hier Freigabe zur Verbandsbeteiligung
Sehr geehrte Damen und Herren, das Nds. Finanzministerium hat uns darüber informiert, dass der beigefügte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 5 Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVers-RücklG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben wurde. Wir bitten um Kenntnisnahme und ggf. Stellungnahme bis zum 19. Juli 2024 an witte@nst.de Mit freundlichen Grüßen in Vertretung
