NST-Info-Beitrag Nr. 2.33 / 2024 Erneute Verlängerung der Optionsfrist zum § 2 b UStG
Sehr geehrte Damen und Herren, nach informellen Informationen ist mit einem Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium zu rechnen, die Optionsfrist zum § 2b UStG erneut zu verlängern; geplant sei bis zum Ende des Jahres 2026. Die erneute Schonfristerweiterung für jPdöR soll in das Jahressteuergesetz 2024 aufgenommen werden soll. Bislang liegt keine offizielle Nachricht hierzu
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