NST-Info-Beitrag Nr. 2.35 / 2026 Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert: „Die Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) wird durch das BMF-Schreiben III C 2 – S 7279- a/00004/004/023 (Anlage) neu gefasst. Dieses ändert zugleich den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) und stellt klar, […]
