NST-Umwelt-Info-Beitrag Nr. 207 / 2024 Umfrage zu Klimaanpassungskonzepten – Bitte um Mithilfe
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 11 Abs.1 des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG), das am 01.07.2024 in Kraft getreten ist, ist das Land Niedersachsen bereits zum 30.09.2024 verpflichtet, dem Bund den Stand über kommunale Klimaanpassung im Land zu melden: „Die Länder berichten dem für die Klimaanpassung zuständigen Bundesministerium ab dem 30. September
