NST-Umwelt-Info-Beitrag Nr. 248 /2024 Getrenntsammelpflicht für Alttextilien
Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert: „Ab dem 01.01.2025 gilt für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Pflicht, eine getrennte Sammlung von Alttextilien sicherzustellen (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6, S. 2 KrWG). Dies kann neben einer Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger selbst, auch durch
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