NST-Info-Beitrag Nr. 5.32 / 2026 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR)
Sehr geehrte Damen und Herren, das Niedersächsische Justizministerium hat uns den in der Anlage beigefügten Entwurf zur kurzfristigen Stellungnahme übersandt. Das MJ teilt dazu mit: „Mit den Änderungen sollen die Betreuungsvereine mit einer bedarfsgerechten Landesfinanzierung der von ihnen übernommenen Querschnittsarbeit gestärkt werden. Die Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht ist notwendig, weil die
