NST-Info-Beitrag Nr. 2.48 / 2025 Neufassung Runderlass „Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen“ (Krediterlass)
Sehr geehrte Damen und Herren, das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport hat uns über den Entwurf des o.g. Erlasses, insb. infolge der letzten Anpassungen im NKomVG, informiert. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19. Juni 2025 an Frau Dingel (dingel@nst.de). Mit freundlichen Grüßen in Vertretung gez.
