HVB-Schreiben Nr. 524 / 2024 Entwurf einer Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (§ 52 Abs. 3 Bundeswahlgesetz)
Die zu erwartende Neuwahl am 23. Februar 2025 führt auf allen Ebenen zu Vorbereitungen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat heute den Entwurf der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz vorgelegt. Stellungnahmefrist ist Donnerstag, der 28. November 2024. Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städtetag […]
