NST-Info-Beitrag Nr. 6.40 / 2024 WG: Sondernutzung Elektrokleinstfahrzeuge
Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städtetag hat uns über Folgendes informiert: „Anliegend der Artikel zur Untersagung der Sondernutzung in Gelsenkirchen, wenn Anbieter keine Ausweisdaten bereitstellen, z.K. Das VG hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Stadt recht gegeben. Die Anbieter wollen das Verfahren gleichwohl offensichtlich fortsetzen (s. Zeitungsbericht). https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-gelsenkirchen-2l444-24-e-scooter-entfernung-stadt-gelsenkirchen VG
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