NST-Umwelt-Info-Beitrag Nr. 198 /2026 EU ermöglicht weiterhin Abfallverbringung in die Schweiz
Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert: „Die EU hat eine Änderung der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 mit der Verordnung (EU) 2026/1703 dahingehend abgeändert, dass laut Artikel 44 Abs. 2 Buchstabe f der Verordnung die Schweiz vom Verbot der Ausfuhr von Siedlungsabfällen ausgenommen wird.
