NST-Umwelt-Info-Beitrag Nr. 180 / 2026 Überarbeiteter Erlass zur Gasmengenberechnung bei Biogasanlagen
Sehr geehrte Damen und Herren, das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat uns als Anlage den neu gefassten Erlass zur Gasmengenberechnung bei Biogasanlagen übersandt. Aus dem Verteiler war für uns nicht erkennbar, ob auch Kommunen, bzw. insbesondere die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, dieses Schreiben vom MU direkt erhalten
