NST-Info-Beitrag Nr. 1.78 / 2025 Verbandsanhörung zum Runderlass „Verfahren für die Nutzung des Schnellwarnsystems für bestimmte Verbraucherprodukte (Safety Gate)“
Sehr geehrte Damen und Herren, das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns im Rahmen der Verbandsanhörung den Runderlass „Verfahren für die Nutzung des Schnellwarnsystems für bestimmte Verbraucherprodukte (Safety Gate)“ übersandt (Anlage). Es besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 15. August 2025 an Frau Witte, witte@nst.de.
