HVB-Schreiben Nr. 81 / 2024 OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG): Einigung im Deutschen Bundestag
Die Koalition hat sich auf das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) verständigt. Nach abschließender Beratung im Deutschen Bundestag stehen dessen Inhalte fest. Dazu zählen u. a., dass es künftig nur noch ein „Bürgerkonto“ für Verwaltungsleistungen geben soll, das Bekenntnis zu Open Source und eine Once-Only-Generalklausel – jedoch auch ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen und Konkretisierungen bei
