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Pressemitteilung Nr. 2 / 2024
Hoffen reicht nicht - Krankenhäuser müssen finanziell unterstützt werden

„Bund und Länder nehmen billigend in Kauf, dass die Kommunen aktuell Ausfallbürgen für die die finanziellen Risiken der Krankenhäuser sind“, so der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz, Oberbürgermeister Claudio Griese (Stadt Hameln): „In aller Deutlichkeit müssen wir darauf hinweisen, dass unsere kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben in ernster Gefahr sind, da unsere Gelder in Krankenhäuser fließen. Konkret sprechen wir hier z.B. vom Ausbau von Ganztagsschulen und Kindergärten, für die durch die finanzielle Schieflage bei den Krankenhäusern kein Geld mehr da ist.“

Die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages fordert den Bund erneut und kurzfristig auf, ein Vorschaltgesetz zur auskömmlichen Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser zu verabschieden. Hierzu Griese: „Der Bund muss den Landesbasisfallwert 2024 kurzfristig und rückwirkend zum 1. Januar 2024 bundeseinheitlich durch Gesetz um 4 % erhöhen.“

„Auch das Land Niedersachsen sehen wir in der Pflicht, sich seiner Verantwortung der Sicherstellung der stationären Versorgung in Niedersachsen zu stellen und einen Rettungsschirm für die Krankenhäuser auf den Weg zu bringen. Es geht hier um die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Krankenhäuser. Die Kommunen sind am Ende ihrer Leistungskraft und können diese Last nicht länger tragen“, führt Griese aus.

20. Februar 2024

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Krankenhausreform (PDF, 240 kB)


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