Die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages fordert den Bund erneut und kurzfristig auf, ein Vorschaltgesetz zur auskömmlichen Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser zu verabschieden. Hierzu Griese: „Der Bund muss den Landesbasisfallwert 2024 kurzfristig und rückwirkend zum 1. Januar 2024 bundeseinheitlich durch Gesetz um 4 % erhöhen.“
„Auch das Land Niedersachsen sehen wir in der Pflicht, sich seiner Verantwortung der Sicherstellung der stationären Versorgung in Niedersachsen zu stellen und einen Rettungsschirm für die Krankenhäuser auf den Weg zu bringen. Es geht hier um die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Krankenhäuser. Die Kommunen sind am Ende ihrer Leistungskraft und können diese Last nicht länger tragen“, führt Griese aus.
20. Februar 2024
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