Der Mitgliedsbeitrag für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden bemisst sich nach der Einwohnerzahl.
Der Beitrag der weiteren Mitglieder wird durch das Präsidium festgelegt.
Neue Mitglieder können auf schriftlichen Antrag aufgenommen werden. Über die Aufnahme beschließt das Präsidium.