NST-Umwelt-Info-Beitrag Nr. 198 /2025 Geplante Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städtetag hat uns über Folgendes informiert: „Erneut möchten wir Sie über ein Gesetzesvorhaben aus dem energiewirtschaftlichen Bereich informieren und Sie um Rückmeldung bitten. Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) sollen angepasst werden. Die Änderungen dienen in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie (EU)
