HVB-Schreiben-Nr 44 /2024 Finanzierung der Betreuungsvereine, künftige Gestaltung der Förderrichtlinie in Niedersachsen
Sehr geehrte Damen und Herren, die kreisfreien Städte und Landkreise sind für die Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörden im Sinne des § 1 Abs. BTOG § 1 Absatz 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) zuständig. Die Betreuungsbehörden übernehmen die Regie für ein funktionierendes Betreuungswesen vor Ort. Zusätzlich zu den Betreuungsbehörden gibt es Betreuungsvereine, die die […]
