NST-Info-Beitra Nr. 3.49 / 2026 Hinweise des MW zu Batteriespeichern – Sonderbauten
Sehr geehrte Damen und Herren, das für Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW) hat uns die nachfolgenden Hinweise zur Einordung von (Groß-)Batteriespeichern als Sonderbauten zukommen lassen. Die Hinweise sind eine Zusammenfassung aus bisher gegenüber Anfragenden (untere Bauaufsichtsbehörden/GAA) erteilten Auskünften. „Derzeitige Rechtsauffassung ist, dass es sich bei baulichen Anlagen zum Betrieb
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