NST-Info-Beitrag Nr. 1.53 /2024 Hintergrundpapier zu § 6 EEG 2023 bei kommunalem Betrieb von Windenergieanlagen
Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert: „[…] Mit § 6 EEG 2023 hat der Gesetzgeber eine Regelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz geschaffen, die es Betreibern von Windenergieanlagen ermöglicht, Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern rund um die Anlage finanziell am Erlös der Stromvermarktung zu beteiligen.
