„Die Kommunen brauchen endlich einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen in der Kinder- und Jugendhilfe“, fordert Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg), Präsident des Niedersächsischen Städtetages: „Die Regelungen zur Inobhutnahme, zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer sowie in der stationären Jugendhilfe sind von einer Vielzahl von Verwaltungshinweisen und Einzelvorgaben geprägt. Fehlende gesetzliche Klarheit führt zu Rechtsunsicherheiten und unnötiger Bürokratie auf Landes- und Kommunalebene. Die kurzfristige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen wird so erschwert. Das Land ist gefordert, verbindliche und praxistaugliche Regelungen zu schaffen.“
„Wer Verantwortung trägt, muss auch die notwendigen Entscheidungsspielräume erhalten“, erklärt Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Stadt Salzgitter, Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages. „Wir fordern eine deutliche Stärkung der kommunalen Jugendämter. Wesentliche Kompetenzen bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen sollten auf die kommunale Ebene übertragen werden, um Entscheidungen schneller, praxisnäher und unbürokratischer treffen zu können. Im Übrigen hat die niedersächsische Landesregierung noch nicht über unseren Vorschlag zur Auflösung des Landesjugendamtes und Stärkung der Kommunen entschieden.“
„Zusätzliche Anforderungen ohne Rechtsgrundlage und Refinanzierung dürfen nicht länger den Ausbau dringend benötigter Angebote behindern,“ so Krogmann weiter: „Wir fordern, die zahlreichen Genehmigungs-, Anzeige- und Beteiligungspflichten gegenüber dem Landesjugendamt spürbar zu reduzieren. Das gilt gleichermaßen für die allgemeine Jugendhilfe sowie die Betriebserlaubnisse, Genehmigungen und Anzeigepflichten in Kindertagesstätten. Die vorhandenen Ressourcen werden für die Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen benötigt – nicht für immer neue und langwierige Verwaltungsverfahren.“
10. Juni 2026
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