„Besonders problematisch ist, dass die Belastungen vor allem Städte treffen werden“, ergänzt Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages: „Während die Städte bereits heute mit Fachkräftemangel, knappen Haushalten und einem enormen Investitionsstau kämpfen, sollen nun weitere komplexe Vollzugsaufgaben übernommen werden. Das erschwert nicht nur den Wohnungsbau und Unternehmensansiedlungen, sondern schwächt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Städte und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt.“
„Insbesondere das in der aktuellen Novelle zum Baugesetzbuch vorgesehene Instrument der Wiederherstellungssatzung zur Umsetzung des Artikel 8 der Wiederherstellungsverordnung ist realitätsfern. Vor allem verkennt der Ansatz die Realität in wachsenden Städten. Der Entwicklungsdruck verschwindet dadurch nicht. Bauvorhaben werden vielmehr an den Stadtrand und in den Außenbereich verlagert und verschärfen sich an dieser Stelle. Dort entstehen neue Flächenkonflikte, obwohl der Außenbereich aus guten Gründen besonders geschützt ist“, betonen Krogmann und Klingebiel.
Zudem bleibe, so der kommunale Spitzenverband, die Finanzierung ungeklärt. „Bis heute gibt es keine belastbaren Aussagen dazu, wer die gewalttätigen zusätzlichen Kosten tragen soll. Eine Verlagerung der finanziellen Lasten von geschätzt 2,15 Mrd. Euro jährlich auf die kommunale Ebene ist jedenfalls nicht zu akzeptieren. Wer den Städten immer neue Aufgaben überträgt, muss auch für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.“
Der Niedersächsische Städtetag fordert daher Bund, Land und Europäische Union auf, die Regelungen abzuschaffen und die berechtigten Bedenken der Städte ernst zu nehmen. „Naturschutz und Stadtentwicklung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Städte brauchen Gestaltungsspielräume statt zusätzlicher Hemmnisse. Andernfalls drohen weitere Verzögerungen bei Wohnungsbau, Infrastrukturprojekten und wirtschaftlicher Entwicklung“, erklären Krogmann und Klingebiel.
Hintergrund:
Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist unmittelbar anwendbar und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu umfangreichen Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Zur Umsetzung einzelner Artikel, wie des Artikel 8, der sich auf die städtischen Ökosysteme bezieht, werden auf bundesgesetzlicher Ebene derzeit neue Regelungen entwickelt, welche die Zielerreichung der prozentualen EU-Vorgaben ermöglichen sollen.
10. Juni 2026
Ansprechpartner:
Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de
Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de
