„Der Landesgesetzgeber hat eine Verantwortung gegenüber den Kommunen und eine Fürsorgepflicht gegenüber den Jugendlichen“, so der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg): „HVB leiten Verwaltungen, oft mit mehreren hundert- oder tausend Beschäftigten. Sie steuern kommunale Konzerne mit Sparkassen, Stadtwerken, Krankenhäusern oder Wohnungsbaugesellschaften, mitunter mit ebenfalls hunderten oder tausenden Beschäftigten sowie Milliardenumsätzen. Gewaltiger Druck und große Verantwortung prägen ihr Amt. Daher ist „von der Schulbank zur Amtskette“ ein gefährlicher Irrweg. So überfordern wir die Jugendlichen und gefährden unsere Kommunen.“
Der Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), ergänzt: „Wenn 18-Jährige gewählt würden, haben diese in vielen Fällen noch keine abgeschlossene Ausbildung – vielleicht nicht einmal ein Schulabschluss – und wenig Lebenserfahrung. Viel zu früh also für dieses herausgehobene kommunale Wahlamt, das schon in Normalzeiten sehr hohe Anforderungen an die jeweiligen Amtsträgerinnen und Amtsträger stellt. Diese sind sowohl oberste Repräsentanten ihrer Städte und Gemeinden als auch die CEO der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Sie tragen umfassende Verantwortung für die Stadtfinanzen, das städtische Personal, die Verwaltungsorganisation und die Stadtpolitik. Dazu mussten sie sich in den letzten zehn Jahren durchgängig als Krisenmanager beweisen.“
Der Niedersächsische Städtetag fordert den Niedersächsischen Landtag daher auf, diese Änderung des Kommunalverfassungsrechts, die ohnehin erst für die nächste Direktwahl (in vielen Kommunen 2034) greifen wird, nicht zu beschließen: „Wir bieten dem Landtag Gespräche an und verbinden dies mit der Frage, ob künftig HVB gewisse Qualifikationen nachweisen müssen, bevor sie das Amt antreten“, so Krogmann und Klingebiel abschließend.
3. September 2026
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