NST-Info-Beitrag Nr. 5.29 /2024 Finanzierung der Pflegestützpunkte, Forderung der KSpV nach finanzieller Berteiligung des Landes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Senioren- und Pflegestützpunkte (SPN) leisten eine wertvolle vorpflegerische und pflegerische Beratung für Senioren, Pflegebedürftige und ihre Angehörige in Niedersachsen. Die Finanzierung der pflegerischen Beratung wird seit Jahren durch die Kommunen und aus den Mitteln der gesetzlichen Pflegeversicherung sichergestellt. Wenn durch eine fachkundige Beratung durch den Pflegestützpunkt der stationäre Aufenthalt einer Person vermieden wird oder erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt, hat das Land als Träger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII direkte finanzielle Vorteile dadurch. In Hinblick darauf haben wir (NST und NLT) seit Langem gefordert, dass das Land sich an der Finanzierung der pflegerischen Beratung beteiligen soll.

 

Das Anschreiben an das Nds. Sozialministerium (MS) vom 19.04.2024 haben wir diesem Beitrag als Anlage 1 hinzugefügt. Besonders der NST hat seit 08/2022 gefordert, dass das Land sich an den Ausgaben der Pflegestützpunkte beteiligt. Nun liegt uns nach mehreren Erinnerungen auch das Antwortschreiben des MS vor (Anlage 2). Das MS lehnt eine finanzielle Beteiligung ab und beruft sich darauf, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Finanzierung der Pflegestützpunkte seitens des Landes existiert und darauf, dass das Land sich bereits an der Finanzierung der Seniorenberatung iHv beteiligt. 

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und werden weiterhin bei passenden Gelegenheiten unsere Forderung vortragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

 

gez. Marina Karnatz

Referentin

 

Anlagen