Sehr geehrte Damen und Herren,
der DStGB hat uns den anhängenden Referentenentwurf (Anlage) zugeschickt. Der DStGB geht davon aus, dass das BMG das offizielle Beteiligungsverfahren zeitnah beginnen wird.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die angespannte finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung. Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums wird für das Jahr 2027 eine erhebliche Finanzierungslücke erwartet.
Zur langfristigen Stabilisierung der Pflegeversicherung werden verschiedene Maßnahmen diskutiert. Diese betreffen sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenseite und umfassen unter anderem Anpassungen bei Leistungsansprüchen sowie bei Entlastungsleistungen. Nach Auffassung des Gesetzgebers sind entsprechende Maßnahmen erforderlich, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung zu sichern. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus dem Referentenentwurf (vgl. S. 3 ff.).
Vorgesehen sind beispielsweise eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation, Anpassungen des Begutachtungssystems zur Einstufung in Pflegegrade, Änderungen bei den Leistungszuschlägen für vollstationäre Pflege mit einem späteren Einsetzen höherer Zuschüsse sowie Anpassungen bei der Beitragsbemessungsgrenze. Darüber hinaus ist eine Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung vorgesehen.
Zusammenfassend zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu stärken. Dies soll insbesondere durch eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs und durch höhere Beitragseinnahmen bestimmter Versichertengruppen erreicht werden.
Wir bitten vorerst um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen Anlage
Im Auftrage
gez. Marina Karnatz
Referentin
