NST-Info-Beitrag Nr. 1.4 /2026 Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert:

 

„Zum Schutz von Weidetieren: Der Wolf wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Das sieht der vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 beschlossen hat. Dabei wird der präventive Herdenschutz als zentral für den Schutz der Weidetiere hervorgehoben: Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden wird weiterhin unterstützt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in der alpinen Region – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.

 

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

 

  • Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
  • Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
  • Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, zum Beispiel das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.

 

  • Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
  • Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
  • Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.

 

Zudem soll ein Runder Tisch „Wald/Wild“ eingerichtet werden, bei dem BMLEH, BMUKN, Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen wollen.

 

Hintergrund:

 

Die Wolfsbestände in Europa sind in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen – von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu steigt die Zahl der Wolfrisse: Im Jahr 2024 wurden rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden. Deutschland hat der EU -Kommission dieses Jahr den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um den Ländern in Regionen mit einem guten Erhaltungszustand die Gelegenheit für ein regionales Wolfsmanagement einzuführen. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz ist dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Bereits Anfang des Jahres war der Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention herabgestuft worden.

 

Anmerkungen DStGB:

 

Der DStGB hat in seiner Stellungnahme vom 03.12.2025 das Gesetzesvorhaben in seiner Zielrichtung vom Grundsatz her ausdrücklich begrüßt. Er sieht sich in besonderer Verantwortung, wenn es um das Wolfsmanagement geht. Auf lokaler Ebene entstehen die direkten Folgen von Wolfspräsenz: Weidetierhalter, Schäfer, landwirtschaftlich geprägte Flächen, aber auch Naturschutzaspekte und menschliche Sicherheit sind hier unmittelbar betroffen. Daher ist eine ausgewogene und rechtssichere Gesetzgebung auf Bundesebene für den DStGB von zentraler Bedeutung. Die vorgesehene Einordnung des Wolfes in das Bundesjagdgesetz sowie die Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz stellen einen wichtigen Schritt dar, um bundesweit Rechtssicherheit, einheitliche Vollzugsgrundlagen und eine handhabbare Balance zwischen Artenschutz und Weidetierschutz herzustellen.

 

Das Gesetzesvorhaben schafft Rechtssicherheit und stellt Instrumente für den Schutz von Weidetieren bereit. Der DStGB hat jedoch in seiner Stellungnahme auch darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Eingriffsregelungen sich in der praktischen Umsetzung als nur eingeschränkt wirksam erweisen. Enge räumliche und zeitliche Vorgaben stehen im Widerspruch zur hohen Mobilität des Wolfes und erhöhen das Risiko von Fehlabschüssen sowie rechtlichen und gesellschaftlichen Konflikten. Zudem sind die Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung organisatorisch und finanziell anspruchsvoll und bislang nicht einheitlich geregelt. Insgesamt besteht die Gefahr, dass rechtlich zulässige Maßnahmen in der Praxis nicht umsetzbar sind und damit die angestrebte Rechtssicherheit und Akzeptanz vor Ort verfehlen. Parallel dazu ist eine verbindliche, finanzielle Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten des kommunalen Vollzugs notwendig.

 

Weitere Informationen:

 

BMLEH – Pressemitteilungen – Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz“.

 

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

 

gez. Dr. Fabio Ruske

Referatsleiter

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