NST: Finanausgleichsgesetz ändern, Gerechtigkeit wiederherstellen

 

„Der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen ist derzeit offensichtlich rechtswidrig. Daher ist der Gesetzgeber in der Pflicht, das Finanzausgleichsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also zum 1. Januar 2026, anzupassen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NST, Dr. Jan Arning, in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport im Niedersächsischen Landtag.

 

Dies sei, so Dr. Arning weiter, auch vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass sich das Land mit der nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs regelmäßig durchzuführenden Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs sehr lange Zeit gelassen habe. Üblicherweise solle eine Überprüfung und Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs alle 5 Jahre, also einmal in der Legislaturperiode des Landtages, erfolgen.

 

Die letzte Anpassung ist im Jahr 2017, also vor fast neun Jahren, erfolgt“, so Dr. Arning: „Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ist rechtlich geboten und längst überfällig; sie duldet keinen Aufschub mehr.

 

Hintergrund:

Auf der Grundlage eines Gutachtens des Landesamtes für Statistik (LSN) aus dem Oktober 2024 und dem Mai 2025 hat die Landesregierung einen Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Aufteilungsverhältnisses der Schlüsselzuweisungen zwischen Kreis- und Gemeindeebene vor. Auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs verliert die Kreis- an die Gemeindeebene im kommunalen Finanzausgleich jährlich rd. 140 Mio. €. Der NLT als Vertretung der Landkreise und der Region Hannover kritisiert diese durch das LSN festgestellte Verschiebung und hat ein „Gegengutachten“ vorgelegt. Dieses kam mit Blick auf den ohnehin schon zeitlichen großen Verzug allerdings viel zu spät und überzeugte auch inhaltlich nicht. In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport hatten die drei kommunalen Spitzenverbände Gelegenheit, ihre unterschiedlichen Positionen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes darzulegen.

 

Hannover, den 13. November 2025

 

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de