„Aktuell unterstützen die Städte in Niedersachsen ihre kommunalen Krankenhäuser jedes Jahr mit 300 bis 500 Mio. Euro. Sie betreiben defizitäre medizinische Versorgungszentren. Und jetzt sollen sie auch noch den Rettungsdienst quersubventionieren. Das darf die Landesregierung nicht zulassen. Sie muss im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votieren“, so Griese weiter.
„Der Bund überschreitet mit der Reform der Notfallversorgung nach unserer festen Überzeugung seine Gesetzgebungskompetenz. Die Etablierung der medizinischen Notfallrettung als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V und die Einsetzung eines Gremiums auf Bundesebene stellen einen verfassungswidrigen Eingriff in die Länderkompetenzen dar. Wir bitten die Landesregierung daher, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn der Bund seinen Gesetzentwurf nicht zurückzieht“, erklärt Griese abschließend.
30. Oktober 2026
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