Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert:
wir möchten Sie über den neuen Förderaufruf des Bundesumweltministeriums (BMUKN) im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) informieren.
Soziale Einrichtungen und ihre Träger können vom 1. Oktober bis 30. November 2026 Förderanträge für die Umsetzung modellhafter Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels stellen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor. Gefördert werden insbesondere investive Maßnahmen, die auf einem bereits erstellten Klimaanpassungskonzept oder einer Einstiegs- und Orientierungsberatung aufbauen. Voraussetzung für die aktuelle Förderung ist daher, dass eine entsprechende Förderung bereits in einem der Förderfenster 2020, 2023 oder 2024 in Anspruch genommen wurde.
Im Fokus stehen insbesondere naturbasierte Maßnahmen, die neben der Klimaanpassung weitere positive Effekte erzielen, etwa Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen. Ziel ist es, insbesondere Menschen zu schützen, die durch die Folgen des Klimawandels gesundheitlich besonders gefährdet sind, beispielsweise ältere Menschen, Kinder oder Menschen mit Behinderungen.
Die Anträge können bis zum 30. November 2026 bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gestellt werden. Auch in den kommenden Jahren soll die Förderung fortgeführt werden; ab 2027 ist eine überarbeitete Förderrichtlinie vorgesehen.
Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link:
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
gez. Dr. Fabio Ruske
Referatsleiter
