Pressemitteilung
Hannover, 4. September 2026
Härtefallkommission – Kommunen unterstützen den eingeschlagenen Weg
„Das Härtefallverfahren ist kein zweites Asylverfahren und auch kein Instrument zur Aufenthaltsverlängerung. Es sieht ausnahmsweise für die betroffenen Personen einen humanitären Schutz trotz einer gerichtlich bestehenden Ausreiseverpflichtung vor. Dieser Ausnahmecharakter muss – so wie es das Aufenthaltsgesetz vorsieht – unbedingt gewahrt bleiben“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning: „Daher begrüßen die kommunalen Spitzenverbände den vom Innenministerium eingeschlagenen Weg zur Änderung des Härtefallverfahrens.“
Das Innenministerium hat insbesondere mitgeteilt, dass das Abstimmungsquorum in der Vorprüfung zum Härtefallverfahren geändert, dass eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz erst ab Annahme der Eingaben zur Beratung vorgesehen und dass die Regelungen zur Belehrung der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer über die Möglichkeit der Eingabe an die Härtefallkommission auf ein Mindestmaß reduziert werde.
Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführendes Präsidialmitglied und Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages:
„Das Härtefallverfahren ermöglicht es, in besonders gelagerten Fällen humanitären Gesichtspunkten Rechnung zu tragen. Gerade deshalb muss sichergestellt sein, dass die Kommission arbeitsfähig bleibt und sich auf die Fälle konzentrieren kann, für die dieses besondere Instrument geschaffen wurde. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Härtefallkommission leisten eine verantwortungsvolle Arbeit. Die Änderungen des Verfahrens sind ein wichtiger Schritt und schlicht notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Härtefallkommission dauerhaft zu sichern und die Akzeptanz in der Bevölkerung für das Bestehen der Härtefallmöglichkeit zu erhalten.“
Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips:
„Die strukturelle Überlastung des Härtefallverfahrens zeigt, dass es klarere und effizientere Regelungen braucht, um dieses Instrument funktionsfähig zu erhalten. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den eingeschlagenen Weg. Ziel muss es sein, die Abläufe einfacher und schneller zu gestalten, damit sich das Härtefallverfahren auf die Fälle konzentrieren kann, für die es geschaffen wurde.“
Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen gemeinsam den vom Innenministerium eingeschlagenen Weg, die Niedersächsische Härtefallkommissionsverordnung grundlegend zu novellieren. Die hohen Eingabezahlen seien von der Kommission nicht mehr zu bewältigen und widersprechen auch dem dargestellten Ausnahmecharakter.
Ansprechpartner:
Stefan Wittkop, 0511 368 94-13, 0172 5397513, wittkop@nst.de
Cara Loth, 0511 879 53-41, medien@nlt.de
Andreas Kröling, 0511 302 85-44, kroeling@nsgb.de
