Die regionalisierte Mai-Steuerschätzung ist eine düstere Prognose für die niedersächsischen Kommunen. Sie werden im Zeitraum von 2026 bis 2030 voraussichtlich Steuereinnahmen von über 2 Mrd. Euro einbüßen; insbesondere bei der Gewerbesteuer. „Konnten wir in den vergangenen Jahren immer noch ein kleines „Plus“ bei den Einnahmen verbuchen, schlägt sich der wirtschaftliche Niedergang in unserem Land nun auch unmittelbar in den kommunalen Kassen nieder“, kommentierte Griese.
Dieser Einbruch bei den Einnahmen trifft auf kommunale Haushalte, die bereits durch ihre Ausgabenbelastung völlig überfordert sind. So ist in allen niedersächsischen Kommunalhaushalten im Jahr 2024 ein Defizit von 4 Mrd. Euro aufgelaufen. Im Jahr 2025 belief sich das Defizit auf 3,6 Mrd. Euro. Im Jahr 2026 und den folgenden Jahren dürften die Defizite noch größer werden.
Was sich mit Blick auf die Gesamtheit der niedersächsischen Kommunen zeigt, zeigt sich auch in den Jahresabschlüssen der acht kreisfreien und sieben großen selbständigen Städte sowie der Städte Hannover und Göttingen, die sich im Rahmen der Oberbürgermeisterkonferenz zusammengeschlossen haben. In den Jahren 2024 und 2025 übersteigt die Zahl der negativen Abschlüsse die der positiven bei weitem. Die Planungen ab 2026 sind bei fast allen Städten – mit einer Ausnahme – durchgehend defizitär.
„2 Städte planen im Jahr 2026 mit einem Defizit von über 100 Mio. €. 5 Städte planen im Jahr 2026 mit einem Defizit von über 50 Mio. € Insgesamt ergibt sich für alle in der Oberbürgermeisterkonferenz zusammengeschlossenen Städte im Jahr 2026 ein Defizit von rd. 950 Mio. Euro. Zu diesen Defiziten werden, wenn man die prognostizierten Defizite aller in der Oberbürgermeisterkonferenz zusammengeschlossenen Städte bis zum Jahr 2029 zusammenrechnet, weitere rd. 3,2 Mrd. Euro hinzukommen, also jedes Jahr rd. Eine Mrd. Euro. Das sind rd. 7 Prozent des aktuellen Schuldenstandes des Landes Niedersachsen in Höhe von über 60 Mrd. Euro; und wir reden hier lediglich über 17 Städte“, rechnete Griese vor.
Ursächlich für diese Explosion der Ausgaben sind eine Vielzahl von nicht ausreichend finanzierten Aufgabenübertragungen durch Bund und Land. Hinzu kommen die Tarifabschlüsse der vergangenen Jahre, die zu gewaltigen Personalkostensteigerungen geführt haben.
„In der Oberbürgermeisterkonferenz haben wir uns heute sehr intensiv mit zwei Themen beschäftigt, die die größeren und großen Städte in Niedersachsen besonders belasten. Die Kosten für die Krankenhäuser und die Kosten für die Eingliederungs- sowie die Kinder- und Jugendhilfe zählen mittlerweile zu den größten Ausgabenposten in den Haushalten dieser Städte“, erklärte Griese.
Die kommunalen Krankenhäuser, insbesondere die großen und systemrelevanten in den Städten, erwirtschaften aktuell gewaltige Verluste. Diese müssen von ihren Trägern, den Städten aufgefangen werden. Dazu haben die acht kreisfreien Städte sowie die Städte Lüneburg und Wolfenbüttel in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel bereitstellen müssen.
In Zahlen stellt sich die kommunale Unterstützung wie folgt dar: Die zehn genannten Städte haben folgende Mittel zur Stabilisierung ihrer Krankenhäuser bereitgestellt:
• 2022: 365 Mio. Euro
• 2023: 427 Mio. Euro
• 2024: 508 Mio. Euro
• 2025: 416 Mio. Euro
• 2026: voraussichtlich 358 Mio. Euro
Grund für diese kommunalen Leistungen ist, dass die Gesetzliche Krankenversicherung und der Bund ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Krankenhäuser seit Jahren nicht in ausreichendem Maße nachkommen.
„Mit der von Bundesminister a.D. Dr. Lauterbauch angeschobenen Krankenhausreform und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sollte diese Fehlentwicklung eigentlich korrigiert und die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken gesichert werden. Doch durch den aktuellen Gesetzentwurf von Bundesministerin Warken wird die Situation der Krankenhäuser weiter verschärft: U.a. sollen künftige Kostensteigerungen – insbesondere Tarif– und Energiekostensteigerungen – nur noch eingeschränkt refinanziert werden. Gleichzeitig sollen bspw. die Pflegebudgets in den Krankenhäusern gedeckelt und stärker reguliert werden. Damit gießt der Bund Öl ins Feuer und treibt große Krankenhäuser und ihre kommunalen Träger vollends in den Ruin. Das kann und darf nicht so weitergehen. Wir lehnen den Entwurf des Bundes für das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung in der derzeitigen Form daher entschieden ab und erwarten von der Landesregierung eine klare Front im Bundesrat gegen dieses Gesetz“, machte Griese vehement deutlich.
Die größten Belastungen für die kommunalen Haushalte entstehen aktuell in den Bereichen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sowie der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Hierbei handelt es sich um Rechtsansprüche der Leistungsberechtigten, die die Kommunen zu befriedigen haben und die sie nicht gestalten können. „Die Ausgaben aller Träger der Jugendhilfe in Niedersachsen sind zwischen 2020 und 2024 um 36 Prozent gestiegen. Im Bereich der Eingliederungshilfe sind Kosten im selben Zeitraum niedersachsenweit sogar um 56 Prozent gestiegen“, berichtete Griese. Hinzu komme ein Ausgabenanstieg im Bereich der Sozialhilfe nach SGB XII von 29 Prozent.
Sollte sich diese Kostendynamik fortsetzen, werden die Ausgaben im Bereich des SGB VIII bis zum Jahr 2030 um weitere 48 Prozent und im Bereich des SGB IX um weitere 72 Prozent steigen. Gegenüber dem Jahr 2020 entspräche dies einer Gesamtsteigerung von rund 117 Prozent im SGB VIII und 204 Prozent im SGB IX.
„Von der Ausgabendynamik bei der Eingliederungshilfe nach SGB IX sind die großen Städte in Niedersachsen besonders betroffen“, erklärte Griese. Im Zeitraum von 2020 bis 2025 sind die Aufwendungen in den großen Städten um bis zu 157 Prozent gestiegen.
„Vor diesem Hintergrund lehnt die Oberbürgermeisterkonferenz den Referentenentwurf zur Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Jugendliche und junge Erwachsene mit der Kinder- und Jugendhilfe – sog. „Inklusive Lösung“ – strikt ab. Ziel muss eine unbürokratische Leistung aus einer Hand sein, die die Kommunen finanziell nicht stärker belastet. In diesem Zusammenhang müssen die Leistungen für schulische Inklusion als Bildungsaufgabe künftig aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Schließlich möchten wir die Koalition in Berlin und die Bundesländer an ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag erinnern: Dort steht auf Seite 114: „Wir wollen eine deutliche Entlastung der Kommunen erreichen und werden gemeinsam mit den Ländern und in Abstimmung mit den Kommunen Lösungen erarbeiten, um die Ausgabendynamik zu durchbrechen“. Es ist höchste Zeit, dass Bund und Länder hier endlich liefern – danach sieht es zurzeit aber nicht aus – oder alternativ die Kommunen finanziell besser ausstatten“, so Griese.
„Zur dringend erforderlichen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung haben wir an Bund und Länder folgende Forderungen“, erklärte Griese.
- Zur schnellen Stabilisierung der kommunalen Finanzen benötigen wir eine sofortige und befristete Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer um 10 Prozentpunkte auf 12,8 %. Mit diesen ca. 30 Mrd. Euro – dies entspricht ungefähr dem strukturellen Defizit aller Kommunen in Deutschland von rd. 32 Mrd. Euro in 2026 – könnten alle Kommunen in Deutschland finanziell erst einmal wieder auf die Nulllinie gesetzt werden. Zusätzlich könnte für einen bestimmten Zeitraum die Gewerbesteuerumlage ausgesetzt werden.
- Zudem muss endlich volle Konnexität gewährleistet werden. Es kann für die Frage, ob eine Kostenerstattungspflicht gegenüber den Kommunen besteht, nicht darauf ankommen, ob eine Aufgabe neu von den Ländern übertragen wird oder ob eine bestehende Aufgabe so in ihrer Qualität verändert wird, dass (z. T. erhebliche) Mehrkosten entstehen.
- Perspektivisch ist jeweils eine Drittelbeteiligung von Bund, Ländern und Kommunen an den Sozialkosten, insbesondere an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe nach SGB IX notwendig.
- Auch das Land muss seinen Beitrag leisten. „Wer nach der letzten Steuerschätzung immer noch glaubt, der kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen können so bleiben, wie er ist, liegt völlig daneben“, sagte Griese abschließend. Die niedersächsischen Kommunen verlören bis 2030 Steuereinnahmen in einer Größenordnung von über 2 Mrd. Euro. Das Land dagegen nur rd. 390 Mio. Euro. Das müsse endlich Konsequenzen nach sich ziehen. Das Land müsse die Verbundmasse des Kommunalen Finanzausgleichs um mindestens 1 Mrd. Euro erhöhen.
- Schließlich braucht es keine „Fingerübungen“ im kommunalen Haushaltsrecht. Haushaltssicherungskonzepte sind schon lange entbehrlich. Wir lehnen eine Kürzung von freiwilligen Leistungen zur Finanzierung von staatlichen Pflichtaufgaben, die uns von Bund und Land übertragen, entschieden ab und fordern daher eine Streichung von § 110 Abs. 8 NKomVG.
13. Mai 2026
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