„Aufgrund der multiplen Krisen der letzten Jahre, der hohen Auslastung der Bauwirtschaft sowie der starken Belastung der kommunalen Bauverwaltungen haben es nicht alle Städte und Gemeinden geschafft, eine inklusive Beschulung in allen Schulen zu ermöglichen. Daher hat sich die der Niedersächsische Städtetag massiv für eine Verlängerung der Schwerpunktschulen über den 31.07.2024 hinaus eingesetzt. Wir sind dem Land sehr dankbar, dass es die Frist für das Führen von Schwerpunktschulen jetzt verlängern wird“, führt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, Stadt Oldenburg, Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, aus.
Hintergrund:
Die kommunalen Schulträger haben die erforderlichen Schulanlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass alle Schülerinnen und Schüler einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang erhalten.
Zum 31.07.2024 läuft die Übergangsfrist für das Führen von Schwerpunktschulen nach § 183 c Abs. 2 und 3 NSchG aus. Die Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule ermöglichten es den Schulträgern über den 31.07.2018 hinaus mit Genehmigung der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung „Schwerpunktschulen“ zu führen, wenn sie einen Plan dazu vorlegen, mit welchen Maßnahmen sie die inklusive Beschulung an den übrigen Schulen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs sicherstellen wollen.
Nach Ablauf der Übergangsbestimmungen greift § 108 Abs. 1 Satz 1 NSchG unmittelbar, d.h. für inklusive Schulen wäre ohne Einschränkung der für sie jeweils erforderliche Mindeststandard zu gewährleisten.
Trotz größter Anstrengungen wird es den Schulträgern absehbar nicht gelingen, bis zum 01.08.2024 sicherzustellen, dass sämtliche Schulen in allen Bereichen baulich inklusiv hergerichtet sind. Daher wird die Übergangsfrist durch Landesregierung und Landtag jetzt bis zum 31.07.2030 verlängert.
4. April 2024
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