NST-Info-Beitrag Nr. 1.93 /2024 DFWR-Sachinformation zum BMEL-Ressortentwurf BWaldG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert:

 

„Anliegend übersenden wir Ihnen eine – mit dem DStGB abgestimmte – aktuelle Information des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) zum aktuellen Stand ‚Novelle Bundeswaldgesetz‘, nachdem das BMEL am vergangenen Freitag die offizielle Anhörung der Länder und Verbände eingeleitet hat.  Beigefügt finden Sie daher auch den vom BMEL veröffentlichten Referentenentwurf. Die Pressemitteilung des BMEL vom vergangenen Freitag finden Sie hier: BMEL – Pressemitteilungen – Bundeswaldgesetz: BMEL leitet Länder- und Verbändeanhörung ein  

 

Zwar gibt es nach erster Einschätzung einige Verbesserungen im aktuellen Entwurf (u.a. Änderungsgesetz statt Ablösegesetz, Wegfall der Strafvorschriften). Insgesamt müssen aber die kommunalen Waldbesitzer nach wie vor erhebliche Mehrbelastungen durch zusätzliche Bürokratie, Verwaltungsaufwand und Umsetzungsprobleme in der forstlichen Praxis und nicht zuletzt Erleichterungen von Klagen einschließlich Verbandsklagen wegen vermeintlicher Schädigungen von Ökosystemleistungen befürchten. Kritikwürdig ist zudem, dass die Verbände nicht vernünftig in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden wurden. Mittlerweile ist ein Misstrauen entstanden, auch weil die Forstwirtschaft ähnlich wie die Landwirtschaft immer mehr mit Themen konfrontiert wird, die sich als Belastung auswirken können. Das beste Beispiel ist die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR). Mit Blick auf den aktuellen Gesetzesvorschlag sind insbesondere die vorgesehenen Vorgaben zur Erstaufforstung und Wiederbewaldung mit überwiegend heimischen Forstpflanzen, die vorgesehenen Vorgaben zum Waldbrandschutz oder auch die restriktiven Vorgaben zur Anlage von Wegen und digitalen Routen im Wald als kritikwürdig anzusehen.

 

Die kommunalen Spitzenverbände werden das weitere Verfahren in Abstimmung mit dem DFWR begleiten.“

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und ggf. Stellungnahme bis Freitag, 22.11.2024 an ute.kreienmeier@dstgb.de.

 

Mit freundlichen Grüßen      Anlagen

Im Auftrage

 

gez. Dr. Fabio Ruske

Referatsleiter