NST-Umwelt-Info-Beitrag Nr. 312 /2024 Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat im anliegenden Schreiben an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) zu den geplanten Änderungen im Kostentarif der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung genommen.

 

Zu Tarifnummer 2 (Abfallrecht) haben wir die Einführung eines Gebührentatbestandes für Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Ersatzbaustoffverordnung als positiv hervorgehoben. Unsere Kritikpunkte waren die Ungleichbehandlung zwischen mobilen und stationären Anlagen und dass die Mindestgebühr von 67 Euro kleine Firmen von Meldungen abhalten könnte, was zu Regelverstößen führen könnte, da keine Sanktionierung vorgesehen ist. Wir schlagen daher die Reduzierung der Mindestgebühren (z. B. von 600 Euro auf 300 Euro und von 400 Euro auf 200 Euro) vor. Es wäre auch eine Option, Gebühren bei hohem Arbeitsaufwand nach Zeitaufwand zu berechnen.

 

Zu Tarifnummer 64 (Naturschutz) waren die geplanten Änderungen die Einführung einer Mindestgebühr von 200 Euro und die Anpassung der Gebührentatbestände an den Arbeitsaufwand. Wir sehen hier unterschiedliche Gebührensätze für Zwangsmittelanwendungen in verschiedenen Rechtsbereichen als ungerechtfertigt an und schlagen Vereinfachungen der Rechtsanwendung vor.

 

Beigefügt übersenden wir Ihnen dazu die Antwort des MU auf unser o.g. Stellungnahmeschreiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

 

gez. Anna Elligsen

Referentin

Anlagen