Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Städte-und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert:
„Die Fachagentur Wind und Solar hat das Beiblatt zum Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 aktualisiert. In der nun zur Verfügung stehenden Version sind Änderungen enthalten, die Ihre Anmerkungen und Verbesserungswünsche infolge unseres Erfahrungsaustausches am 31. März berücksichtigen.
Gegenstand der Änderungen im Beiblatt sind:
- Ausführungen zu Vorteilnahmevorwürfen im Beiblatt, die zu Verunsicherungen führen könnten (S. 6, 11),
- Ausführungen zum Verhältnis zu Landesgesetzen und dem ehemaligen § 10 „Verhältnis zu anderen Pflichten“, die als zu unpräzise angesehen werden können (S. 13f).
Da es sich hierbei aus Sicht der FA Wind und Solar nicht um inhaltliche Änderungen, sondern um Klarstellungen handelt, ist das im Impressum stehende Veröffentlichungsdatum weiterhin mit Januar 2025 angegeben – ergänzt um den Hinweis der redaktionellen Anpassungen mit dem Datum 20. Mai.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
gez. Dr. Fabio Ruske
Referatsleiter Anlage
