Hilfsnavigation
Wappen Niedersächsischer Städtetag
Volltextsuche

Seiteninhalt

Presseinformation Nr. 20 / 2022: NST: Kontrolle der Bürgertest-Abrechnung nicht Aufgabe der Kommunen, sondern des Landes

Die Absprache zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und der Kassenärztliche Bundesvereinigung, bei der Kontrolle der Bürgertests eine nachgelagerte Überprüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung der Tests auf die kommunalen Ordnungsbehörden zu verlagern, stößt beim Niedersächsischen Städtetag auf heftige Kritik. „Nicht angekündigt, nicht abgestimmt und nicht zu leisten“, so die erste Reaktion des Hauptgeschäftsführers des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning, auf eine entsprechende Berichterstattung.

„Seit zweieinhalb Jahren nehmen die Kommunen sehr verantwortlich die Aufgaben des Gesundheitsschutzes wahr“, so Arning weiter: „Die Kommunen haben ihre Belastungsgrenze aber längst überschritten. Es kann nicht sein, dass wie aus dem Nichts neue Aufgaben auf uns abgewälzt werden. Wir sind bereits im dritten Jahr der Pandemie und sollten endlich gelernt haben, nicht ständig neue – nicht durchdachte – Verfahren übers Knie zu brechen, die am Ende gewaltige Bürokratiemonster sind und von keinem bewältigt werden können. Diese Aufgabe sehen wir daher in der alleinigen Zuständigkeit des Landes“, so NST-Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning.

Zum Hintergrund:

Seit dem 01.07.2022 sind die Corona-Bürgertests nur noch für bestimmte Risikogruppen und Anlässe kostenlos. Nur noch ausgewählte Personengruppen wie zum Beispiel Kinder unter 5 Jahren, Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung sowie deren Betreuer haben weiterhin einen Anspruch die kostenlose Testung. Die Anspruchsberechtigung auf einen kostenlosen Bürgertest muss glaubhaft gemacht werden. Dies kann über eine Selbsterklärung oder ähnliche Unterlagen erfolgen. Bei anderen Fallkonstellationen muss eine Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro geleitet werden.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Betrug bei den Abrechnungen der Corona-Bürgertests. Aus diesem Grund hat der Bund in der neuen Testverordnung ab dem 01.07.2022 festgelegt, dass diejenigen, die eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchten, einen Nachweis erbringen müssen. Dadurch soll der Missbrauch vermieden werden. Das kann bei Kindern die Geburtsurkunde oder bei chronisch Kranken ein ärztliches Zeugnis sein. Es stellt sich nun die Frage, wer die Plausibilität der Abrechnungen prüfen soll. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder haben diese Überprüfung abgelehnt.

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat dazu gestern eine Einigung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erzielt. Demnach sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen weiterhin die Abrechnungen der Testzentren entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen. Danach werden die Daten an den Bund weitergegeben, der Tests und Ergebnisse auf Plausibilität überprüft und Auffälligkeiten an die Ordnungsbehörden der Kommunen meldet. Diese wiederum sollen die Teststellen vor Ort überprüfen und Rückforderungen veranlassen. Das ist nichts anderes als ein Vertrag zu Lasten Dritter.

6. Juli 2022

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1617569_0 (PDF, 162 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 682 kB)