„Insbesondere in Ballungszentren und touristischen Regionen sind unerlaubte Kurzzeitvermietungen eine Herausforderung: Viele Wohnungen werden dadurch dem herkömmlichen Mietwohnungsmarkt entzogen, das Angebot weiter verknappt und die Mieten immer teurer“, schildert der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg), die aktuelle Situation: „Mit Kurzzeitvermietungsangeboten kann man viel mehr Geld verdienen, als mit der herkömmlichen langfristigen Vermietung von Wohnraum. Ein Vorgehen gegen diese schwarzen Schafe scheitert häufig daran, dass man über die einschlägigen Portale praktisch gar nicht erst an die Daten der Vermietenden gelangen kann.“
„Wir brauchen jetzt ein landesweit einheitliches digitales Registrierungsverfahren, bei dem sich Kurzzeitvermietende zwingend registrieren müssen, um entsprechende Inserate schalten zu können“, so Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages. „Das hat auch die EU erkannt und eine entsprechende EU-Verordnung erlassen. Das Land Niedersachsen ist aus unserer Sicht jetzt in der Pflicht, diese EU-Verordnung umzusetzen, um den Gemeinden beim Vorgehen gegen unerlaubte Zweckentfremdung von Wohnraum effektivere Handlungsmöglichkeiten zu geben.“
„Für die Umsetzung der EU-Verordnung bleiben nur noch acht Monate Zeit. Wird die Verordnung bis dahin nicht umgesetzt, würden die aktuell bestehenden Auskunftspflichten nach dem Niedersächsischen Zweckentfremdungsverbotsgesetz automatisch außer Kraft treten und dieses Gesetz dadurch zum stumpfen Schwert. Das kann nicht gewollt sein“, so die Verbandsspitze abschließend.
23. September 2025
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Pressemitteilung Nr. 8 / 2025 (PDF, 155 kB)
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