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Pressemitteilung Nr. 22 / 2024 Wohngeld

„Ohne Kostenerstattung und unzuständiger Weise bearbeiten die Kommunen seit Januar 2023 die Anträge nach der Wohngeldreform“, so Präsident Jürgen Krogmann, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg: „Die Landesregierung muss hier nun endlich tätig werden.“ Mit der Wohngeldreform 2023 habe, so Krogmann weiter, die Bundesregierung eine deutliche Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises beschlossen. Dadurch sei die Anzahl der Wohngeldanträge und in Folge auch die Belastung der Wohngeldstellen stark angestiegen. Die Mitgliedskommunen berichteten von Verdoppelung, teilweise von Verdreifachung der Anträge.

„In Folge der kurzfristigen Reformumsetzung mussten die Kommunen vorerst auf eigene Kosten mehr Personal einstellen, damit die Antragsbearbeitung reibungslos funktioniert“, ergänzt Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages: „Wir haben eine vollständige Kostenerhebung durchgeführt. Die Kommunen in Niedersachsen haben über 400 neue Stellen geschaffen. Dafür mussten ca. 35 Mio. veranschlagt werden. Und in den bisherigen Gesprächen mit dem Land ist die Rede von Haushaltsmitteln in Höhe von 29 Mio. für zwei Jahren, wobei das Jahr 2023 komplett ausgeblendet wird. “

„Wir haben der Landesregierung unsere tatsächlichen Personalkosten nachgewiesen und erwarten, dass diese komplett erstattet werden, auch für das Jahr 2023“, so Klingebiel und Krogmann weiter. „Es kann nicht sein, dass die Kommunen ihren Beitrag zur reibungslosen Reformumsetzung trotz Kurzfristigkeit und Mehrbelastung leisten und dann auf den Kosten sitzen bleiben. Hier droht auf kommunaler Seite ein ganz erheblicher Vertrauensverlust.“

5. September 2024

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



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