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Pressemitteilung Nr. 21 / 2024 Verwaltungskosten §25 Nds. AG SGB IX/XII

Die Kommunen appellieren an die Landesregierung, die tatsächlichen Verwaltungskosten für das Personal in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vollständig zu übernehmen und die Kostenerstattungen an die tatsächlichen Personalausgaben anzupassen. „Wir brauchen eine faire Finanzierung, die den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt“, fordert Jürgen Krogmann, Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg: „Die Landesregierung lässt uns mit den Kosten für eine Aufgabe allein, obwohl sie uns diese übertragen hat.“

Die Kommunen betreuen im Auftrag des Landes seit 2020 Erwachsene Menschen mit Behinderungen, wobei die finanzielle Verantwortung beim Land liegt. Eine aktuelle Evaluation der tatsächlichen Personalkosten habe ergeben, dass die derzeitigen Kostenerstattungen durch das Land nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verwaltungskosten in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX decken. Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Vizepräsident des Verbandes: „Die Kommunen stopfen mit eigenen Mitteln die Lücke, was wiederum zu weiteren erheblichen Belastungen der kommunalen Haushalte führt. “

Eine aktuelle Analyse der kommunalen Spitzenverbände zeige, dass

die örtlichen Träger mittlerweile die doppelte Anzahl des Personals als vom Land ursprünglich 2020 zugrunde gelegte und finanzierte Stellenanzahl einsetzen würden.

 

„Diese Unterfinanzierung stellt für viele Kommunen ein ernsthaftes Problem dar. Es fehlen Mittel, die dringend für andere kommunale Aufgaben benötigt werden“, so Krogmann und Klingebiel übereinstimmend: „Unsere Haushalte sind auf Kante genäht, und jede zusätzliche Belastung bringt uns näher an die finanzielle Handlungsunfähigkeit.“

5. September 2024

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



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