„Der Bund geht davon aus, dass Eltern auch mit niedrigschwelligen Angeboten zufrieden sein werden, ist aber nicht bereit, dies auch entsprechend gesetzlich zu regeln. Damit wird die Verantwortung für eine völlig praxisuntaugliche gesetzliche Regelung auf die Kommunen und ihre Jugendämter abgewälzt“, so der Vizepräsident des Verbandes, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter): „Uns geht es hier nicht um die Finanzierung, sondern um die nicht vorhandenen Strukturen und das fehlende Personal, das für nur 8 Wochen im Jahr zur Verfügung gestellt werden müsste.“
„In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass wir vom Land eine gesetzliche Regelung der im Ganztagsrechtsanspruchs verankerten vierwöchigen Schließzeit für die Ferien erwarten. Sollte das Land diese vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Erleichterung bei der Ferienbetreuung ungenutzt lassen, erwarten unsere Jugendämter einen vollständigen Ausgleich der in diesen vier Wochen anfallenden Kosten für die Ferienbetreuung,“ ergänzt Präsident Krogmann.
5. September 2024
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