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Pressemitteilung Nr. 19 / 2024
NST: Realitätsfern und praxisuntauglich: Ferienbetreuung beim Ganztagsrechtsanspruch ab 2026 weiter ungelöst

„Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag in den Grundschulen und die vorgesehene Ferienbetreuung schafft eine Parallelstruktur für mindestens acht Wochen im Jahr mit allen gesetzlichen Standards analog einer Hortbetreuung. Solche Regelungen sind realitätsfern und vollkommen praxisuntauglich“, erklärt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg), Präsident des Niedersächsischen Städtetages: „Für uns ist es unbegreiflich, dass die Länder diesem Gesetz im Bundesrat zugestimmt haben.“

„Der Bund geht davon aus, dass Eltern auch mit niedrigschwelligen Angeboten zufrieden sein werden, ist aber nicht bereit, dies auch entsprechend gesetzlich zu regeln. Damit wird die Verantwortung für eine völlig praxisuntaugliche gesetzliche Regelung auf die Kommunen und ihre Jugendämter abgewälzt“, so der Vizepräsident des Verbandes, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter): „Uns geht es hier nicht um die Finanzierung, sondern um die nicht vorhandenen Strukturen und das fehlende Personal, das für nur 8 Wochen im Jahr zur Verfügung gestellt werden müsste.“

„In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass wir vom Land eine gesetzliche Regelung der im Ganztagsrechtsanspruchs verankerten vierwöchigen Schließzeit für die Ferien erwarten. Sollte das Land diese vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Erleichterung bei der Ferienbetreuung ungenutzt lassen, erwarten unsere Jugendämter einen vollständigen Ausgleich der in diesen vier Wochen anfallenden Kosten für die Ferienbetreuung,“ ergänzt Präsident Krogmann.

5. September 2024

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

1748257_0 (PDF, 156 kB)


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Kontakt: teuber@nst.de