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Pressemitteilung Nr. 17 / 2024
Elementarschadenspflichtversicherung

Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Starkregen, Sturmschäden oder Hitzeschäden treten aufgrund des voranschreitenden Klimawandels immer häufiger auf. Nur etwa die Hälfte der Haushalte sind aber gegen entsprechende Elementarschäden versichert. „Der Städtetag fordert eine Pflichtversicherung für Elementarschäden“, so Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Stadt Oldenburg), Präsident des Niedersächsischen Städtetages: „In Niedersachsen haben wir das Hochwasser zum Jahreswechsel noch vor Augen. Viele Menschen sind davon überrascht und dadurch in ihrer Existenz bedroht worden.“ Die entsprechenden Aufforderungen von Seiten des Bundesrates an den Bund seien bisher ungehört verhallt.

Für die 2021 vom Hochwasser geschädigten Regionen wie etwa das Ahrtal stellt der Bund 30 Mrd. Euro für den Wiederaufbau zur Verfügung. Es gab zudem Sofortprogramme der betroffenen Bundesländer mit Bundesbeteiligung i.H.v. 400 Mio. Euro. Anfang 2024 stellte der niedersächsische Landtag als Reaktion auf das Weihnachtshochwasser in einem Nachtrag allein 110 Mio. Euro zur Behebung von Hochwasserschäden und für den Hochwasserschutz zur Verfügung, ohne dass klar ist, ob diese Summe ausreicht. „Die immensen Mittel für die Finanzhilfen, die Länder und Bund ad hoc im Katastrophenfall aufbringen müssen, sind deutlich besser zur Stabilisierung eines Pflichtversicherungssystems mit Rückversicherung und im Hochwasserschutz angelegt,“ ergänzt Vizepräsident Frank Klingebiel.

„Es ist völlig unverständlich, warum sich die Bundesebene derart viel Zeit lässt und die nächste Naturkatastrophe abwartet. Der Bund ist aufgefordert, schnell einen tragfähigen Entwurf vorzulegen, mit dem ein entsprechender Versicherungsschutz zu bezahlbaren Konditionen gewährleistet wird“, so Krogmann abschließend.

5. September 2024

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



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