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Ratstelegramm vom Juli / August 2016

Sehr geehrte Damen und Herren!

1.    Prostituiertenschutzgesetz

Der Deutsche Städtetag hat uns zum Sachstand Prostituiertenschutzgesetz wie folgt informiert:

„Der Deutsche Bundestag hat am 07.07.2016 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen. Der Entwurf ist in der Anlage1 als Drucksache 18/8556 zu Ihrer Kenntnis beigefügt. Zuvor hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner Beschlussempfehlung empfohlen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Die Beschlussempfehlung ist ebenfalls als Drucksache 18/9036 (neu) in der Anlage2 beigefügt.

Aus Sicht der Hauptgeschäftsstelle betreffen diese Änderungen jedoch nicht den Kerngehalt des Gesetzentwurfes. So werden beispielsweise neben dem Austausch von einzelnen Worten auch Ergänzungen vorgenommen, wie etwa in § 15 Abs. 2 Nr. 2, in dem bezüglich der Zuverlässigkeitsprüfung beim Betrieb eines Prostitutionsgewerbes neben der Landespolizei nun auch eine zentrale Polizeidienststelle oder das jeweilige Landeskriminalamt nach Anhaltspunkten befragt werden. Zudem wird in § 32 Abs. 3 in einer neuen Nr. 3 das Werbeverbot auch auf den Geschlechtsverkehr mit Schwangeren erweitert.

Im Wesentlichen enthält der Gesetzentwurf folgende Elemente:

−   Einführung einer Anmeldepflicht für Prostituierte, daran anknüpfend Maßnahmen zur Verbesserung des niederschwelligen Zugangs von Frauen und Männern in der Prostitution zu Beratung und Unterstützung:

•    z. B. Bereitstellung von Informationen zur Rechtsstellung von Prostituierten, zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten, zur Absicherung im Krankheitsfall und anderes durch die Behörde im Rahmen eines persönlichen Informations- und Beratungsgesprächs, in einer Sprache, die die oder der Prostituierte verstehen kann,

•    Verpflichtende gesundheitliche Beratung, die bei der Anmeldung der Tätigkeit nachzuweisen und jährlich, für Heranwachsende halbjährlich, zu wiederholen ist,

•    Erteilung einer Anmeldebescheinigung mit zweijähriger, für Heranwachsende einjähriger Laufzeit, optional Ausstellung einer Aliasbescheinigung, die für alle Zwecke des Nachweises der erfolgten Anmeldung, z. B. gegenüber Bordelbetreibern, verwendet werden kann.

−   Einführung einer Kondompflicht für Prostituierte und deren Kunden.

−   Einführung einer Erlaubnispflicht für die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes sowie daran anknüpfend insbesondere

•    Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber von Prostitutionsgewerbebetrieben sowie der als Stellvertretung eingesetzten Personen,

•    Ausschluss von Formen des Prostitutionsgewerbes, die aufgrund ihrer Ausgestaltung mit der sexuellen Selbstbestimmung von Prostituierten und anderen Personen unvereinbar sind, oder deren Konzept erkennbar der Ausbeutung von Prostituierten Vorschub leistet,

•    Bindung der Erlaubnis an ein vom Betreiber vorgelegtes Betriebskonzept,

•    gesetzlich festgelegte, einheitliche Mindestanforderungen an für Zwecke der Prostitution benutzte Betriebsstätten zum Schutze der Beschäftigten, anderer dort Dienstleistungen erbringender Personen, der Kundinnen und Kunden, der Anwohnerinnen und Anwohner, der Anlieger, der Jugend und der Allgemeinheit als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung,

•    Verpflichtung der Betreiber, nur Prostituierte mit gültiger Anmelde- bzw. Aliasbescheinigung in ihrem Prostitutionsgewerbe tätig werden zu lassen und Hinweispflicht auf die Pflicht zur wiederkehrenden gesundheitlichen Beratungen.

−   Überwachungsbefugnisse, Kontroll- und Betretungsrechte der zuständigen Behörden.

−   Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten.

Soweit es den Gang des weiteren Verfahrens anbelangt, wird der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf dem Bundesrat voraussichtlich am 23. September 2016 zur Zustimmung vorgelegt.

Das Gesetz soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten.“

Wir bitten um Kenntnisnahme.


2.         Sparkassen-Tourismusbarometer 2016 - aktueller Jahresbericht

Der Sparkassenverband Niedersachsen hat den aktuellen Jahresbericht „Sparkassen-Tourismusbarometer 2016" herausgegeben und uns wie folgt informiert:

„Das Sparkassen-Tourismusbarometer analysiert seit nunmehr dreizehn Jahren die Konjunkturlage der für Niedersachsen bedeutsamen Tourismuswirtschaft auf der Orts-, Regions- und Landesebene, stellt Branchenprobleme heraus, liefert Lösungen und zeigt neue Marktpotenziale. Mit Hilfe des Tourismusbarometers werden Stärken der Branche herausgearbeitet und optimiert, auf problematische Entwicklungen hingewiesen und frühzeitig Handlungsbedarf signalisiert. Nicht nur für die niedersächsischen Tourismusregionen, sondern auch für die Landesregierung gilt das Sparkassen-Tourismusbarometer als konstruktiv-kritischer Begleiter der Tourismusentwicklung in Niedersachsen. Die Bedürfnisse von Strategie und Praxis laufen in diesem Nachschlagewerk zusammen.

‚Zielgruppenansprache im Niedersachsen-Tourismus - die Kunst vom Dialog mit dem Gast‘ – so lautet der Titel des diesjährigen Branchenthemas. Wir alle wollen als Reisende möglichst individuell und entsprechend unserer Wünsche und Bedürfnisse angesprochen werden. Daher zeigt das aktuelle Sparkassen-Tourismusbarometer als Schwerpunkt, wie die niedersächsischen Tourismusakteure mit dem Thema Zielgruppen umgehen: Welche Herangehensweisen sind in den Destinationen und Betrieben üblich und welche Erfolge lassen sich erzielen? Inwiefern bieten alternative Ansätze Chancen? Wo gibt es Optimierungspotenzial? In diesem Sinne macht das Sparkassen-Tourismusbarometer Vorschläge, wie Niedersachsens Touristiker die ‚Kunst vom Dialog mit dem Gast‘ stärken können.

Damit bietet das Sparkassen-Tourismusbarometer einmal mehr eine praktische Orientierungshilfe für Entscheidungen in der Branche und in der Politik.

Wir bieten Ihnen die aktuelle Ausgabe des Jahresberichts 2016 zum Einzelpreis von 30,00 € (incl. 7% Mwst.) an. Bei Interesse bestellen Sie bitte mit dem beigefügten Vordruck.“

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlagen

Mit freundlichen Grüßen

gez. Heiger Scholz

Hauptgeschäftsführer

Anlagen



Dokumente:

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18330_2764284_1 (PDF, 906 kB)


18330_2764284_2 (PDF, 890 kB)


18330_2764284_3 (PDF, 352 kB)


18330_2764284_4 (PDF, 655 kB)


18330_2764284_5 (PDF, 70 kB)


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