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Ratstelegramm vom 21. Dezember 2016

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

1.         Seminare für neue Ratsmitglieder

 

Am 1. November 2016 haben die neu gewählten Mitglieder in den Räten unserer Mitgliedsstädte, -gemeinden und –samtgemeinden ihre Arbeit aufgenommen. Der Niedersächsische Städtetag bietet diesem Personenkreis in den kommenden Monaten jeweils eintägige Einführungsseminare an. Im Rahmen der Seminare sollen wesentliche Grundlagen für die Ratstätigkeit vermittelt wer­den. Dazu werden Beiträge zu den folgenden Themen geboten:

 

  • Kommunalverfassungsrecht

Referent: Beigeordneter Stefan Wittkop, NST

  • Städtebaurecht

Referent: Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz, NST

  • Gemeindefinanzsystem

Referent: Geschäftsführer Dr. Jan Arning, NST

  • Kommunales Haushaltsrecht

Referent: Geschäftsführer Dr. Jan Arning, NST

 

Die Seminare finden an den folgenden Terminen jeweils von 10:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr statt:

 

  • Samstag, den 21.01.2017 in Oldenburg
  • Samstag, den 04.02.2017 in Braunschweig
  • Samstag, den 18.02.2017 in Lüneburg
  • Samstag, den 25.02.2017 in Hannover

 

Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenlos. Es wird ein Unkostenbeitrag für das Mittagessen erhoben. Ein Frühstücksimbiss wird NICHT gereicht.

 

Nutzen Sie für Ihre Online-Anmeldung unseren Internetauftritt unter www.innovative-stadt.de

Hier können Sie jederzeit erkennen, ob für ein Seminar noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Sofern Plätze frei sind, können Sie sich online anmelden. Nur bei dieser Online-Anmeldung kön­nen wir Ihnen Ihren Seminarplatz garantieren.

 

Wir bitten um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl pro Termin auf 60/80 Personen begrenzt ist.

 

Die bisherigen Ratsmitglieder bitten wir, insbesondere die Fraktionsvorsitzenden, diese Information an die neuen Ratsmitglieder weiterzuleiten. Dabei weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Einführungsseminare für neue Ratsmitglieder handelt.

 

 

 

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Seminar für neue Ratsmitglieder –

Anmel­dung

 

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Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde:

 

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Name, Vorname:    

 

___________________________________

Straße/Postfach:                                                

                                                                           

___________________________________

Postleitzahl und Ort:                     

 

 

e-mail

 

 

 

Telefonnummer         

 

 

Ich melde mich verbindlich für folgendes Se­minar an:

 

o    21. Januar 2017 in Oldenburg

o      4. Februar 2017 in Braunschweig

o    18. Februar 2017 in Lüneburg

o    25. Februar 2017 in Hannover

 

 

 

 

 

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Datum,

 

 

 

 

 

Unterschrift

 

 

Nutzen Sie für Ihre Online-Anmeldung unseren Internetauftritt unter www.innovative-stadt.de/anmeldeformular .

 

Hier können Sie jederzeit erkennen, ob für ein Seminar noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Sofern Plätze frei sind, können Sie sich online anmelden. Nur bei dieser Online-Anmeldung kön­nen wir Ihnen Ihren Seminarplatz garantieren.

 

Sollte eine Online-Anmeldung für Sie nicht möglich sein, können Sie uns auch den Anmeldebo­gen per Fax

 

 


2.    Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“; Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demo­kratie“; hier: Neues Interessenbekundungsverfahren für „Partnerschaften für Demo­kratie“ ab Dezember 2016

 

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat uns wie folgt infor­miert:

 

„Im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ ist geplant, voraussichtlich am 12. Dezember 2016 ein neues Interessenbekundungsverfahren zu starten, um weiteren Städten und Landkreisen die Möglichkeit zu geben, im Bundesprogramm mitzuwirken und sich nachhaltig für Demokratie und Vielfalt zu engagieren – siehe Leitlinie zur bundes­weiten Förderung lokaler ‚Partnerschaften für Demokratie‘ (Anlage).

 

Mitte Dezember 2016 werden auf der Website www.demokratie-leben.de entsprechende Informationen zum Verfahren sowie notwendige Formulare und Unterlagen bereitgestellt.

 

Voraussichtlich bis zum 10. Februar 2017 wird es dann möglich sein, Interessenbekun­dungen einzureichen.“

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Anlage

 

 

3.    Vorschläge „Botschafter für Demokratie und Toleranz gesucht“

Einsendeschluss: 30. Januar 2017

 

Das Bündnis für Demokratie und Toleranz gegen Extremismus und Gewalt hat uns wie folgt infor­miert:

 

„‚Das Bündnis für Toleranz und Demokratie – gegen Extremismus und Gewalt‘ (BfDT) wurde am Verfassungstag des Jahres 2000 von den Bundesministerien des Innern und der Justiz gegründet, um die Zivilgesellschaft als bundesweiter Ansprechpartner und Im­pulsgeber zu unterstützen.

 

Auch im kommenden Jahr wird das BfDT – zum 17. Mal – anlässlich des Festaktes zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2017 bis zur fünf ‚Botschafter für Demokratie und Toleranz‘ auszeichnen. Mit diesem Preis werden Einzelpersonen oder Initiativen gewür­digt, die in besonders herausragender Weise beispielgebend mit ihrer Arbeit eine demo­kratische und tolerante Alltagskultur stärken, Zivilcourage zeigen oder in anderer Form in besonderer Weise die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements für den gesellschaftli­chen Zusammenhalt deutlich machen. Die Aus-zeichnung wird am 23. Mai 2017 in Berlin verliehen.

 

Wir suchen Einzelpersonen oder Initiativen, die sich in herausragender Weise

 

Ø für praktische Demokratie-, Toleranz- und Integrationsförderung (z. B. für eine Willkom­mens- und Anerkennungskultur),

Ø gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (z. B. gegen An­tiziganismus, Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Homo-sexuellen­feindlichkeit),

Ø für Radikalisierungsprävention (z. B. gegen Islamismus und Salafismus)

 

einsetzen und deshalb bundesweit als Vorbild dienen können. Die Auszeichnung als ‚Bot­schafter für Demokratie und Toleranz‘ ist eine bedeutende öffentliche Anerkennung, um zivilgesellschaftliches Engagement für eine demokratische und tolerante Gesellschaft in ganz Deutschland zu würdigen. Sie ist mit einem Geldpreis dotiert.

 

Um die mit der Auszeichnung beabsichtigte Ausstrahlung auf das zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland erreichen zu können, sind wir entscheidend auf Ihre Mithilfe in Form geeigneter Botschaftervorschläge nach den genannten besonderen Kriterien an­gewiesen. Wir bitten Sie, uns diese per Post (Bündnis für Demokratie und Toleranz, Fried­richstraße 50, 10117 Berlin) oder gerne auch per Mail bis spätestens zum 30. Januar 2017 an Buendnis@bpb.bund.de zuzuleiten. Vielen Dank bereits vorab für Ihre Unter­stüt­zung.“

 

Wir bitten ggf. um Kenntnisnahme.

 

4.    Niedersächsischer Städtetag bei Facebook

 

Wir sind bei Facebook: https://www.facebook.com/niedersaechsischerstaedtetag/

 

 

5.    Bundesfreiwilligendienst

 

Ab dem 10. Januar 2017 können wieder Vereinbarungen für Freiwillige im Rahmen des Bundes­freiwilligendienst (BFD) geschlossen werden.

Für Freiwillige, die zum Dienstbeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben (ü25-Jährige), können neue Vereinbarungen mit Dienstbeginn in den Monaten März und Mai 2017 gebucht werden.

Für Freiwillige, die zum Dienstbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (u25-Jäh­rige), können Vereinbarungen mit Dienstbeginn in den Monaten Juni bis November 2017 abge­schlossen werden.

Vereinbarungen aus dem Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ können weiterhin gebucht werden.

 

Ab dem 1. Januar 2017 erhöht sich das zulässige monatliche Taschengeld von 372,- Euro auf 381,- Euro. Für Freiwillige, die den BFD in Teilzeit leisten, wird die bisherige Regelung beibehal­ten, bei Freiwilligen, die den BFD mit ca. 50% Arbeitszeit (20,1 Stunden) leisten, ein Taschengeld in Höhe von 200,- Euro zu tolerieren.

 

Bei Freiwilligen, die den BFD mit mehr als 20,1 Stunden leisten, kann (unter Berücksichtigung des für das Jahr 2017 geltenden Taschengeldhöchstbetrages von 381,- Euro) der rein rechnerische Taschengeldhöchstbetrag um bis zu 5,- Euro überschritten werden.

 

 

6.    Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“

Bundesweite Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“

hier: Neues Interessenbekundungsverfahren für „Partnerschaften für Demokratie“

  

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat uns nun folgende Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Ge­walt und Menschenfeindlichkeit“ zukommen lassen:

 

Ich möchte Sie darüber informieren, dass mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ in ganz Deutschland kommunale Ge­bietskörperschaften finanziell dabei unterstützt werden, „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse aufzubauen. In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemla­gen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie ge­gen alle demokratiegefährdenden gesellschaftlichen Entwicklungen. Die geförderten Kommunen werden dabei durch Beratungs- und Coachingangebote begleitet.

 

Bislang werden 233 Kommunen für die Umsetzung einer „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert. Im Rahmen eines zusätzlichen Interessenbekundungsverfahrens sollen nunmehr weitere Ge­bietskörper­schaften dafür gewonnen werden, im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mitzuwir­ken. Wie in meiner E-Mail vom 23.11.2016 angekündigt, startet heute dieses Interessenbekun­dungsverfahren. Interessierte Städte, Landkreise und kommunale Gebietskörperschaften können bis zum 10.02.2017 (Posteingang) Ihre Interessenbekundung beim

 

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 304,

Regiestelle „Demokratie leben!“, Spremberger Straße 31, 02959 Schleife,

 

postalisch einreichen.

 

Weitere Informationen sowie die Förderleitlinien zum neuen Bundesprogramm können Sie auf der Programmwebseite unter www.demokratie-leben.de/ibk2017-1 einsehen. Hier sind auch die erfor­derlichen Unterlagen zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zu finden.

                    

Bitte leiten Sie diese E-Mail an interessierte Städte, Landkreise und Gebietskörperschaften weiter.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 


7.    Klimaschutz: Bund fördert Großprojekte mit Schwerpunkt Sportstätten

 

Der Landessportbund Niedersachsen hat uns wie folgt informiert:

 

„Von 1. Januar bis 15. April 2017 können Ideen für investive Großprojekte eingereicht wer­den. Antragsberechtigt sind u.a. Verbände und Vereine im Verbund mit einer Kommune.

 

Das Ziel der Förderung des Bundesumweltministerium (BMUB) besteht darin, heraus­ra­gende Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Treibhausga­sen zu identifizieren und umzusetzen.

 

Besonders förderungswürdig sind dabei Projekte aus dem Bereich Energie- und Ressour­ceneffizienz, z.B. bei der Sportstättensanierung sowie das Thema ‚Grün in der Stadt‘.

 

Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent, der Mindestzuwendung liegt bei 200.000€.  Die Projektlaufzeit ist auf 3 Jahre begrenzt.“

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:  

http://www.dosb.de/de/sportentwicklung/sportstaetten-umwelt-und-klima­schutz/news/details/news/klimaschutz_bund_foerdert_grossprojekte_mit_schwerpunkt_sportstaetten/

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heiger Scholz

Hauptgeschäftsführer

 

 

Anlage



Dokumente:

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Anlage zum Ratstelegramm vom 15. Dezember 2016 (PDF, 158 kB)


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